Mikroplastikfrei, aber wir sprechen nicht darüber – warum?
27. August 2024 |Hintergrund: Die neue gesetzliche Lage
Die Verordnung (EU) 2023/2055 vom 25.09.2023 reguliert den Einsatz von absichtlich zugesetzten, festen, synthetischen Polymermikropartikeln in Gemischen. Auch Farben gelten als Gemische. Aus der Verordnung geht hervor, dass in wasserlöslichen Gemischen, die nicht unter eine Ausnahmeregelung bzw. Übergangsfrist fallen, synthetische feste Polymerpartikel nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Wasserlösliche Gemische - also auch wasserlösliche Farben - müssen mikroplastikfrei sein.
Was geschieht mit betroffenen Produkten, die bereits im Handel sind?
Hier greift das Abverkaufsrecht. Produkte, auf denen das Icon „Mikroplastikfrei“ zu sehen ist, dürfen trotzdem noch verkauft werden. Sie aus dem Handel zu nehmen und zu entsorgen ist nicht im Sinne der Nachhaltigkeit, denn die Farbe ist nach wie vor einwandfrei. Auch Produkte, die bei KREUL noch im Lager stehen, dürfen in den Handel. Bei einer Neuproduktion wird jedoch die Eigenschaft mikroplastikfrei nicht mehr auf das Etikett bzw. die Verpackung gedruckt werden.